Nach der Hauptuntersuchung bekommen Sie einen Untersuchungsbericht, in dem das Ergebnis in festen Mängelklassen eingestuft ist. Diese Einstufung ist bundesweit einheitlich geregelt – egal, bei welcher Prüfstelle Sie waren. Hier erklären wir, was die einzelnen Stufen bedeuten und was jeweils zu tun ist.
Die Mängelstufen im Überblick
- Ohne Mängel: Alles in Ordnung – Sie erhalten die Plakette sofort.
- Geringe Mängel (GM): Sie bekommen die Plakette trotzdem. Den Mangel sollten Sie zeitnah beheben, eine Nachprüfung ist aber nicht nötig.
- Erhebliche Mängel (EM): Keine Plakette. Sie beheben den Mangel und kommen innerhalb eines Monats zur Nachprüfung.
- Gefährliche Mängel (GefM): Keine Plakette. Eine eingeschränkte Weiterfahrt ist meist noch möglich, der Mangel muss aber rasch behoben und nachgeprüft werden.
- Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf nicht weiter im Straßenverkehr bewegt werden. Das ist selten und betrifft akut gefährliche Defekte.
Was bedeutet das konkret für mich?
Bei geringen Mängeln dürfen Sie sofort weiterfahren und bekommen die Plakette. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln gibt es zunächst keine Plakette: Sie lassen den Mangel beheben und führen das Fahrzeug erneut vor. Wichtig ist, das nicht auf die lange Bank zu schieben.
Nachprüfung und Frist
Nach erheblichen oder gefährlichen Mängeln haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, den Mangel beheben zu lassen und zur Nachprüfung zu kommen. Dabei wird nur der beanstandete Punkt kontrolliert – das geht schnell. Lassen Sie die Frist verstreichen, ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig.
Häufige HU-Mängel – und wie Sie sie vermeiden
- Beleuchtung: defekte Lampen oder falsch eingestellte Scheinwerfer.
- Bremsen: ungleiche Bremswirkung, verschlissene Beläge, Rost an Bremsleitungen.
- Reifen: zu wenig Profil (gesetzlich mindestens 1,6 mm) oder beschädigte Flanken.
- Ölverlust und Undichtigkeiten an Motor oder Getriebe.
- Rost an tragenden Teilen – der häufigste Grund für erhebliche Mängel bei älteren Fahrzeugen.

