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Ratgeber · Unfallgutachten

Unfallgutachten: Wer zahlt? Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall: Wer trägt die Gutachterkosten, dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen und was steht Ihnen zu? Die wichtigsten Antworten – klar erklärt.

Von Ilias Lasfaghi · Prüfingenieur1. Juni 20265 Min Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind viele unsicher: Darf ich überhaupt einen eigenen Gutachter beauftragen – und wer zahlt das? Die gute Nachricht: Als Geschädigter haben Sie klare Rechte. Hier die wichtigsten Antworten.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Schadengutachten. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in diesem Fall in der Regel kostenlos.

Sie haben die freie Gutachterwahl

Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet allein in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung.

Was wird im Gutachten erfasst?

  • Reparaturkosten – vollständig und nachvollziehbar.
  • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch für die Reparaturzeit.
  • Restwert und Wiederbeschaffungswert – falls sich eine Reparatur nicht lohnt (Totalschaden).

Ausnahme: der Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellgrenze, grob unter etwa 750 €) übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht immer – hier kann ein Kostenvoranschlag genügen. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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