Kaum ein Termin rund ums Auto wird so gern aufgeschoben wie die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich der TÜV. Dabei sind die Fristen klar geregelt, und wer sie überzieht, riskiert nicht nur ein Bußgeld: Ab einer bestimmten Überziehungsdauer wird auch die Prüfung selbst aufwendiger und teurer. In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen HU-Intervalle im Überblick, die aktuelle Bußgeld-Staffel bei abgelaufener Plakette und die Antwort auf eine Frage, die uns an der Prüfstelle immer wieder gestellt wird: Wird die neue Plakette eigentlich zurückdatiert, wenn ich zu spät komme?
Vorweg die wichtigste Botschaft: Eine überzogene HU ist kein Weltuntergang – aber es gibt keinen guten Grund, sie weiter aufzuschieben. Je länger Sie warten, desto teurer wird es.
Die HU-Intervalle: Wann welches Fahrzeug zur Prüfung muss
Wie oft ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, hängt von der Fahrzeugart ab. Die wichtigsten Intervalle für private Halter:
- Pkw als Neuwagen: erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate.
- Pkw als Gebrauchtwagen: durchgehend alle 24 Monate.
- Motorräder (Krad): alle 24 Monate.
- Taxis und Mietwagen: jedes Jahr.
- Wohnmobile und schwerere Nutzfahrzeuge: je nach zulässiger Gesamtmasse und Fahrzeugalter abweichende, teils kürzere Intervalle – die Fristen für Wohnmobile haben wir im Ratgeber „Wohnmobil-TÜV" zusammengefasst.
Maßgeblich ist immer der Monat auf der Prüfplakette. Früher zur HU zu kommen ist jederzeit erlaubt – die neue Plakette gilt dann ab dem Prüfmonat für das volle Intervall. Nur später sollte es eben nicht werden.
So finden Sie heraus, wann Ihr TÜV fällig ist
Den nächsten HU-Termin lesen Sie direkt an der Plakette am hinteren Kennzeichen ab: Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr, die Zahl an der 12-Uhr-Position den Monat. Zusätzlich ist das Datum der nächsten Hauptuntersuchung im Untersuchungsbericht und in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Wie das Farbsystem der Plaketten im Detail funktioniert, erklären wir im Ratgeber „HU-Plaketten: Farben und ihre Bedeutung".
Unser Tipp: Notieren Sie sich den Fälligkeitsmonat als Erinnerung im Kalender – am besten etwa vier Wochen vorher. So bleibt genug Zeit, kleinere Mängel wie ein defektes Birnchen oder abgefahrene Reifen vor der Prüfung zu beheben.
TÜV abgelaufen: die Bußgeld-Staffel im Überblick
Wird Ihr Fahrzeug mit abgelaufener Plakette kontrolliert, richtet sich die Sanktion danach, wie lange die HU bereits überzogen ist:
- Mehr als 2 und bis zu 4 Monate überzogen: 15 € Verwarnungsgeld.
- Mehr als 4 und bis zu 8 Monate überzogen: 25 € Verwarnungsgeld.
- Mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
In den ersten zwei Monaten nach Fälligkeit bleibt eine Kontrolle für Pkw-Halter in der Regel ohne Sanktion. Verlassen sollten Sie sich darauf trotzdem nicht: Formal sind Sie bereits ab dem ersten überzogenen Tag ohne gültige Hauptuntersuchung unterwegs – und die Staffel greift schneller, als viele denken.
Ab zwei Monaten Überziehung wird die HU selbst teurer
Was viele nicht wissen: Ist die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, schreibt der Gesetzgeber eine erweiterte HU vor. Der Prüfingenieur untersucht das Fahrzeug dann über den normalen Prüfumfang hinaus, weil es länger als vorgesehen ohne gültige Prüfung im Verkehr war. Für diese Ergänzungsprüfung dürfen Prüfstellen einen Aufschlag von 20 Prozent auf das HU-Entgelt berechnen.
Pünktlichkeit lohnt sich also doppelt: Sie sparen sich ein mögliches Bußgeld und den Aufpreis für die erweiterte Prüfung. Bei einer Pkw-HU mit AU summiert sich das schnell auf einen spürbaren Betrag.
Wird die Plakette zurückdatiert? Nein – seit 2012 nicht mehr
Hartnäckig hält sich der Glaube, die neue Plakette werde bei verspäteter HU zurückdatiert – das nächste Prüfintervall also ab dem ursprünglichen Fälligkeitstermin gerechnet. Das stimmt nicht mehr: Die Rückdatierung wurde 2012 abgeschafft. Heute gilt die neue Plakette immer ab dem Monat der tatsächlich durchgeführten Prüfung für das volle Intervall.
Ein Freifahrtschein zum Überziehen ist das trotzdem nicht: Bußgeld, Punkt und der Aufschlag für die erweiterte HU bleiben davon unberührt. Unterm Strich gibt es schlicht keinen finanziellen Vorteil, die Prüfung hinauszuzögern.
Darf ich mit abgelaufenem TÜV noch fahren?
Grundsätzlich dürfen Sie das Fahrzeug weiter nutzen, solange es verkehrssicher ist – die abgelaufene Plakette allein legt das Auto nicht still. Sie riskieren aber bei jeder Kontrolle die genannten Sanktionen, und mit zunehmender Überziehung steigen Bußgeld und Prüfaufwand. Unser Rat: Fahren Sie auf direktem Weg zur Prüfstelle, statt das Thema weiter zu schieben. Da Sie bei uns keinen Termin brauchen, ist genau das jederzeit möglich.
Abgelaufene HU und der Versicherungsschutz
Eine überzogene HU führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Kommt es jedoch zu einem Unfall und lässt sich der Schaden auf einen technischen Mangel zurückführen, der bei einer rechtzeitigen Hauptuntersuchung aufgefallen wäre, kann es vor allem in der Kaskoversicherung zu Diskussionen über Leistungskürzungen kommen. Schon deshalb ist es ratsam, die Prüfung nicht monatelang aufzuschieben – ganz unabhängig vom Bußgeldrisiko.
Sonderfall Saisonkennzeichen und lange Standzeiten
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen gilt eine praktische Regel: Fällt der HU-Termin in die Ruhephase außerhalb des Betriebszeitraums, muss die Prüfung im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums nachgeholt werden. Wer also etwa ein Motorrad mit Saisonkennzeichen von April bis Oktober fährt und dessen HU im Januar fällig gewesen wäre, holt die Prüfung im April nach.
Auch nach langen Standzeiten gibt es keine Schonfrist: Maßgeblich bleibt der Monat auf der Plakette. Gerade nach dem Winter lohnt sich ohnehin ein prüfender Blick auf Reifen, Bremsen und Beleuchtung, bevor es zur HU geht.
Häufige Fragen rund um die HU-Frist
- Gilt die Plakette beim Fahrzeugkauf weiter? Ja – die HU ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Beim Gebrauchtwagenkauf übernehmen Sie die Restlaufzeit der Plakette; eine kurze Rest-HU ist ein gutes Argument in der Preisverhandlung.
- Werde ich an die HU erinnert? Eine amtliche Erinnerung gibt es nicht – Sie sind als Halter selbst verantwortlich. Manche Werkstätten und Prüfstellen erinnern als Service, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.
- Was gilt im Ausland? Für Urlaubsfahrten reicht die deutsche Plakette – die HU muss aber gültig sein. Planen Sie eine längere Reise über den Fälligkeitsmonat hinaus, ziehen Sie die Prüfung einfach vor.
- Kann ich die HU früher machen, um Termine zu bündeln? Ja, jederzeit – die neue Plakette gilt dann ab dem Prüfmonat für das volle Intervall.
TÜV fällig oder schon überzogen? Kommen Sie einfach vorbei
Wenn die Plakette abgelaufen ist, hilft vor allem eines: die HU zügig nachholen. Bei uns in Dortmund-Hombruch geht das ganz ohne Termin – kommen Sie einfach in der Jagdhausstraße 6 vorbei, auch samstags zwischen 9 und 13 Uhr. Ihr Fahrzeug wird von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur untersucht, und bei bestandener Prüfung erhalten Sie die neue Plakette sofort. So sind Bußgeldrisiko und Überziehungsaufschlag schnell vom Tisch.
HU ohne Termin in Dortmund-Hombruch
HU für Pkw 110 €, zusammen mit AU 169,90 €, Motorrad (HU/AU) 99 € – feste Festpreise ohne versteckte Kosten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0231 16731804, eine Anmeldung ist aber nicht nötig.
Geschrieben vom Team des Ingenieurbüros Hombruch — amtlich anerkannter Prüfingenieur in Dortmund-Hombruch. Stand: 13. Juni 2026.