Zum Inhalt springen
Ratgeber · HU & AU

Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern: Das müssen Sie wissen

Bei Motorrädern gibt es teilweise Vorgaben zu bestimmten Reifenherstellern. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und wann Austausch erlaubt ist.

Von Ilias Lasfaghi · Prüfingenieur4. Juni 20262 Min Lesezeit
Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern: Das müssen Sie wissen

Bei einigen Motorrädern sind die Hersteller an bestimmte Reifenfabrikate gebunden. Das bedeutet, dass für Ihr Fahrzeug nur Reifen von einem oder mehreren spezifischen Herstellern zugelassen sind. Dies unterscheidet sich von Pkw und ist ein wichtiger Punkt, den Sie beim Reifenwechsel beachten sollten.

Diese Bindung ergibt sich häufig aus der Konstruktion und Zulassung des Motorrads. Der Hersteller hat das Fahrzeug mit bestimmten Reifendimensionen und -charakteristiken entwickelt und getestet. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, darf der Fahrzeughalter nicht einfach jeden beliebigen Reifen montieren.

Wann liegt eine Reifenfabrikatsbindung vor?

Obwohl nicht alle Motorräder einer Reifenfabrikatsbindung unterliegen, gibt es doch eine beachtliche Anzahl von Modellen, bei denen dies der Fall ist. Besonders bei sportlicheren Motorrädern oder bei Modellen mit besonderen technischen Anforderungen kann dies vorkommen. Die genaue Information finden Sie in den Fahrzeugpapieren oder im Servicehandbuch des Herstellers. Dort ist genau dokumentiert, welche Reifenhersteller und -modelle freigegeben sind.

Was müssen Sie beim Reifenwechsel beachten?

  • Informieren Sie sich vor dem Kauf neuer Reifen in den Fahrzeugpapieren oder beim Hersteller, ob eine Bindung besteht
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Werkstatt oder bei uns, ob die geplanten Reifen freigegeben sind
  • Montieren Sie nur Reifen, die vom Hersteller explizit für Ihr Motorrad freigegeben wurden
  • Beachten Sie die vorgegebenen Dimensionen und Geschwindigkeitsindizes
  • Dokumentieren Sie den Reifenwechsel und bewahren Sie Kaufbelege auf

Bedeutung bei der HU und Überprüfung

Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob die montierte Bereifung den Vorgaben des Herstellers entspricht. Falls an Ihrem Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung besteht und Sie nicht freigegebene Reifen montiert haben, kann dies zu einer Beanstandung oder sogar zur Nicht-Bestätigung der Verkehrstauglichkeit führen. Dies ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal, das wir bei der Prüfung ernst nehmen müssen.

Lösungsmöglichkeiten bei Bindung

Sollte an Ihrem Motorrad eine Reifenfabrikatsbindung bestehen und die gewünschten Reifen nicht mehr erhältlich sein, können Sie möglicherweise eine Änderungsabnahme beantragen. In diesem Fall wird überprüft, ob alternative, technisch gleichwertige Reifen zugelassen werden können. Dies ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und kann nicht einfach so erfolgen.

Direkt erreichbar

Brauchen Sie schnell einen Termin?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – häufig finden wir noch heute einen Termin für Sie.

Jetzt anrufen0231 16731804

Antwort meist in unter 2 Stunden — werktags.