Unfallgutachten5 Min. Lesezeit

Unfallgutachten: Wer zahlt? Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall: Wer trägt die Gutachterkosten, dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen und was steht Ihnen zu? Die wichtigsten Antworten – klar erklärt.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind viele unsicher: Darf ich überhaupt einen eigenen Gutachter beauftragen – und wer zahlt das? Die gute Nachricht: Als Geschädigter haben Sie klare Rechte. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Kostenfrage und Ihre Rechte rund um das Gutachten. Wie die Schadenregulierung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber „Unverschuldeter Verkehrsunfall – Das sollten Sie wissen".

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Schadengutachten. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten in diesem Fall in der Regel kostenlos.

Sie haben die freie Gutachterwahl

Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet allein in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung.

Lassen Sie sich nicht drängen

Schickt die gegnerische Versicherung schnell einen eigenen Gutachter, sollten Sie aufmerksam werden. Ihr eigenes, unabhängiges Gutachten schützt Ihre Ansprüche besser.

Was wird im Gutachten erfasst?

  • Reparaturkosten – vollständig und nachvollziehbar.
  • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch für die Reparaturzeit.
  • Restwert und Wiederbeschaffungswert – falls sich eine Reparatur nicht lohnt. Was diese Werte bedeuten, erklärt unser Ratgeber „Totalschaden, Restwert und Wiederbeschaffungswert".

Ausnahme: der Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellgrenze, grob unter etwa 750 €) übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht immer – hier kann ein Kostenvoranschlag genügen. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Im Zweifel kurz anrufen

Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Rufen Sie uns an (0231 16731804) – wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrer Situation der richtige Weg ist.

Geschrieben vom Team des Ingenieurbüros Hombruch — amtlich anerkannter Prüfingenieur in Dortmund-Hombruch. Stand: 1. Juni 2026.

Passende Leistungen

Bereit? Sichern Sie sich Ihren Termin.

Online in unter einer Minute gebucht — oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.

Mo–Fr 09:00–17:00 · Sa 09:00–13:00 · Jagdhausstraße 6, 44225 Dortmund