Ein Verkehrsunfall ist eine belastende Situation – besonders wenn Sie sich selbst nicht schuldig fühlen. Damit die Regulierung Ihres Schadens zügig und fair abläuft, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte Sie einleiten sollten und worauf Sie achten müssen. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, dass der Verursacher oder dessen Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
Maßnahmen direkt nach dem Unfall
Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie zunächst überprüfen, ob Personen verletzt sind. Ist das der Fall, rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Bei Sachschäden alarmieren Sie die Polizei – dies gilt insbesondere bei Unfällen mit mehreren Beteiligten oder bei unklarer Schuldfrage. Ein Polizeibericht dokumentiert die Unfallumstände und ist später oft wertvoll für die Schadensregulierung.
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnweste ab, um weitere Unfälle zu vermeiden. Machen Sie Fotos von den Fahrzeugschäden, der Unfallstelle, Straßenmarkierungen und den Verkehrsschildern. Diese Bilder sind später hilfreich, um den Hergang nachvollziehbar zu machen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie von Zeugen, falls vorhanden.
Meldung an die Versicherung
Informieren Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich über den Unfall. Die meisten Versicherungen haben eine Unfallmeldeline, die Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen. Geben Sie den Sachverhalt wahrheitsgemäß an – dies ist wichtig, auch wenn Sie sich selbst für unschuldig halten. Ihre Haftpflichtversicherung wird dann tätig, falls Sie haftbar gemacht werden; handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, kümmert sich üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers um den Ausgleich.
Regulierungsprozess beim unverschuldeten Unfall
Bei einem klaren unverschuldeten Unfall verläuft die Regulierung häufig geradlinig. Die Versicherung des Verursachers wird kontaktiert und über Ihren Schaden unterrichtet. Sie erhalten in der Regel ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Schadenmeldung einzureichen. Neben Ihren persönlichen Daten und der Unfallbeschreibung müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen: den Unfallbericht der Polizei (falls vorhanden), Fotos des beschädigten Fahrzeugs und der Unfallstelle, die Bestätigung der Kfz-Zulassungsstelle zur Betriebserlaubnis und eine ärztliche Bescheinigung bei Verletzungen.
Die Rolle des Sachverständigen
Um den Umfang des Schadens objektiv festzustellen, wird ein Sachverständiger beauftragt. Dieser erstellt ein Unfallgutachten, das den Reparaturbetrag und gegebenenfalls den Wiederbeschaffungswert dokumentiert. Sie haben das Recht, bei dieser Begutachtung anwesend zu sein und Ihre Sicht der Dinge einzubringen. Wichtig für den Ablauf: Lassen Sie das Fahrzeug erst nach der Begutachtung reparieren, damit der Schaden vollständig dokumentiert ist. Wer das Gutachten bezahlt, warum Sie Ihren Gutachter frei wählen dürfen und was bei Bagatellschäden gilt, erklären wir ausführlich im Ratgeber „Unfallgutachten: Wer zahlt? Ihre Rechte als Geschädigter".
Schadensersatz und nächste Schritte
Nach Abschluss der Begutachtung erhält die Versicherung die Gutachten. Sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt sein und Sie unverschuldet gewesen sein, wird die gegnerische Versicherung das Gutachten anerkennen und zahlen. Der Schadensersatz umfasst in der Regel die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, ggf. auch Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten – mehr dazu im Ratgeber „Nutzungsausfall nach Unfall". Bei verzögerter Zahlung oder Uneinigkeit über die Höhe können Sie rechtliche Schritte einleiten oder einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.
Unsere Beratung
Sie sind sich unsicher über die Abläufe oder möchten das Unfallgutachten überprüfen? Gerne helfen wir Ihnen mit kompetenter Beratung weiter und klären Sie über Ihre Rechte auf.
Geschrieben vom Team des Ingenieurbüros Hombruch — amtlich anerkannter Prüfingenieur in Dortmund-Hombruch. Stand: 8. Juni 2026.