Neue Felgen werten ein Fahrzeug optisch auf — aber sie müssen rechtssicher montiert sein. Was viele unterschätzen: Es kommt darauf an, welche Papiere für die Felgen vorliegen.
Drei Wege zur legalen Felge
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Felgen sind ohne Eintragung erlaubt — Sie müssen die ABE nur mitführen.
- Teilegutachten: Felgen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber nach Montage abgenommen und eingetragen werden.
- Festigkeitsgutachten / Einzelabnahme: Für Sonderfälle (z. B. selbst hergestellte oder umgebaute Felgen) — aufwendiger, aber möglich.
Wann muss eingetragen werden?
Immer dann, wenn das Teilegutachten eine Abnahme vorschreibt. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Felgen-/Reifenkombination von den Serienmaßen abweicht. Die Abnahme erfolgt nach §19 Abs. 3 StVZO.
Was Sie zur Abnahme mitbringen sollten
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Teilegutachten der Felgen (Original oder Kopie)
- Reifenfreigaben — falls erforderlich
- Hinweis auf eventuelle Tieferlegung oder weitere Umbauten
Vor der Bestellung lieber fragen
Schicken Sie uns das Teilegutachten vorab zu — wir sagen Ihnen, ob die Eintragung möglich ist und was Sie beachten sollten. Das erspart teure Fehlkäufe.
Was kostet eine Felgen-Eintragung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Abnahme. Wir nennen Ihnen den Preis vorab transparent — und prüfen, ob sich weitere Änderungen im selben Termin bündeln lassen.
Geschrieben vom Team des Ingenieurbüros Hombruch — amtlich anerkannter Prüfingenieur in Dortmund-Hombruch. Stand: 10. April 2026.