Änderungsabnahmen5 Min. Lesezeit

Welche Felgen darf ich fahren? Was bei Eintragung & Abnahme gilt.

Neue Felgen ausgesucht — aber dürfen Sie die einfach montieren? Wir erklären, welche Unterlagen Sie brauchen, wann eine Eintragung Pflicht ist und wie eine Änderungsabnahme abläuft.

Neue Felgen werten ein Fahrzeug optisch auf — aber sie müssen rechtssicher montiert sein. Was viele unterschätzen: Es kommt darauf an, welche Papiere für die Felgen vorliegen.

Drei Wege zur legalen Felge

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Felgen sind ohne Eintragung erlaubt — Sie müssen die ABE nur mitführen.
  • Teilegutachten: Felgen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber nach Montage abgenommen und eingetragen werden.
  • Festigkeitsgutachten / Einzelabnahme: Für Sonderfälle (z. B. selbst hergestellte oder umgebaute Felgen) — aufwendiger, aber möglich.

Wann muss eingetragen werden?

Immer dann, wenn das Teilegutachten eine Abnahme vorschreibt. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Felgen-/Reifenkombination von den Serienmaßen abweicht. Die Abnahme erfolgt nach §19 Abs. 3 StVZO.

Was Sie zur Abnahme mitbringen sollten

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Teilegutachten der Felgen (Original oder Kopie)
  • Reifenfreigaben — falls erforderlich
  • Hinweis auf eventuelle Tieferlegung oder weitere Umbauten

Vor der Bestellung lieber fragen

Schicken Sie uns das Teilegutachten vorab zu — wir sagen Ihnen, ob die Eintragung möglich ist und was Sie beachten sollten. Das erspart teure Fehlkäufe.

Was kostet eine Felgen-Eintragung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Abnahme. Wir nennen Ihnen den Preis vorab transparent — und prüfen, ob sich weitere Änderungen im selben Termin bündeln lassen.

Geschrieben vom Team des Ingenieurbüros Hombruch — amtlich anerkannter Prüfingenieur in Dortmund-Hombruch. Stand: 10. April 2026.

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